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Online-Formular "Tagespflegeperson werden"

"Tagespflegeperson werden" Über diesen Link gelangen Sie zu einem Onlineformular auf dem Portal "Service-BW". Im ersten Schritt werden Sie darum gebeten, sich ein neues Servicekonto anzulegen oder sich in Ihr bereits vorhandenes Service-BW-Konto einzuloggen. Nach erfolgreicher Anmeldung gelangen Sie dann automatisch zum gewünschten Formular.

Voraussetzungen

Voraussetzungen

  • Teilnahme an einer Grundqualifizierung mit insgesamt 300 Unterrichtseinheiten in zwei Kursen
  • Teilnahme an einem Kurs für Erste-Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder
  • Hygienebelehrung nach §43 IfSG besuchen
  • Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses aller im Haushalt lebenden Personen über 18 Jahre
  • Vorlage eines Gesundheitszeugnisses
  • Vorlage Schulabschlusszeugnis
  • Vorlage Masernimpfschutz
  • Lebenslauf
  • Eignungsüberprüfung
  • Hausbesuch

Steuern, Versicherungen, Förderungen

Steuern, Versicherungen, Förderungen

Wer als Tagesmutter beziehungsweise Tagesvater ein oder mehrere Kinder bei sich zuhause betreut, gilt in der Regel als „beruflich selbstständig“. Daher müssen Tageseltern ihre Einnahmen versteuern. Von den direkten Einnahmen können erhebliche Beträge abgesetzt werden. Wer nach Abzug der Betriebskosten mehr als 395 € im Monat verdient, muss sich auch in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung anmelden. Wer über 450 € steuerpflichtiges Einkommen hat, muss sich auch bei der Deutschen Rentenversicherung anmelden. Diese und weitere Informationen lesen Sie in unserer Informationsbroschüre für Tageseltern nach. Diese finden Sie wie alle für die Tagespflege wichtigen Informationen und Dokumente unter Downloads.

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung die sich aus dem Ertrag der öffentlich geförderten Kindertagespflege ergeben (laufende Geldleistung abzüglich Betriebskostenpauschale = Gewinn = Einkommen) können bis zur Hälfte vom Landratsamt Ludwigsburg erstattet werden. Das stärkt die finanzielle Attraktivität der Arbeit von Tageseltern.

Tageseltern müssen sich als Selbstständige in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern. Die notwendigen Adressen erhalten Sie im Kompetenzzentrum Kindertagesbetreuung – anmelden müssen Sie sich selbst. Die Beiträge zur Unfallversicherung bekommen Sie vom Jugendamt mit der laufenden Geldleistung in voller Höhe erstattet, wenn Sie mindestens ein Kind betreuen, dessen Betreuung durch das Jugendamt finanziell gefördert wird.

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, Hauptverwaltung

Pappelallee 35/37
22089 Hamburg
Tel.: 040 20207-0

Das Landratsamt hat für alle Tagespflegepersonen und alle Tagespflegekinder im Landkreis Ludwigsburg eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen – hier kommen auf Tagespflegepersonen und Familien keine weiteren Kosten zu.

Tageseltern haben die Möglichkeit einen Antrag auf Gewährung einer Ausstattungspauschale bei neu geschaffenen Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren für mindestens 10 Stunden/Woche zu stellen. Zwischen 500 € und 1.500 € bekommen Sie je nach wöchentlichen Betreuungsstunden, um in ihrer Wohnung einen Betreuungsplatz einzurichten. Wer ein „Kindernest“ betreiben will, kann bis zu 2.000 € je Betreuungsplatz bekommen.

Pflegeerlaubnis

Pflegeerlaubnis

Nach § 43 SGB VIII benötigt eine Tagesmutter oder ein Tagesvater dann eine Pflegeerlaubnis, wenn sie oder er ein Kind außerhalb dessen Wohnung gegen Entgelt mehr als 15 Wochenstunden und länger als drei Monate betreuen will.

Die Pflegeerlaubnis wird beim Komptenzzentrum Kindertagesbetreuung beantragt. Die Erlaubnis kann für bis zu fünf fremde Kinder, befristet auf fünf Jahre, erteilt werden. Bitte verwenden Sie dafür die vorgesehenen An- und Abmeldebögen um uns Ihre Pflegeverhältnisse mitzuteilen.

Downloads

Alle Dokumente und wichtigen Informationen rund um das Thema Kindertagesbetreuung finden Sie unter Downloads für Tageseltern!

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